Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO – VI R 14/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VI R 14/22

Entscheidung vom: 14.05.2025

Veröffentlicht am: 09.10.2025

Senat: VI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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