
Öffnungszeiten: Mo - Fr 9:00–19:00 Uhr

Als Steuerbüro und Anwaltskanzlei bietet unsere Kanzlei umfassende Beratung und Vertretung im Steuer- und Medizinrecht auf Grundlage langjähriger Erfahrung. Die 1999 gegründete Kanzlei Schüler steht für Spezialisierung, Kontinuität und persönliche Mandantenbetreuung.
Adresse: Wasserweg 2 | 64521 Groß-Gerau
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Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO – VI R 14/22
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 14/22
Entscheidung vom: 14.05.2025
Veröffentlicht am: 09.10.2025
Senat: VI. Senat
Veröffentlichungsart: V
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
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