Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell – III R 41/22
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 41/22
Entscheidung vom: 11.07.2024
Veröffentlicht am: 10.10.2024
Senat: III. Senat
Veröffentlichungsart: V
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
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