Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung – II R 39/21
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 39/21
Entscheidung vom: 09.04.2025
Veröffentlicht am: 21.08.2025
Senat: II. Senat
Veröffentlichungsart: V
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

