Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung – II R 39/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: II R 39/21

Entscheidung vom: 09.04.2025

Veröffentlicht am: 21.08.2025

Senat: II. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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