Gemeinsam handeln
Klar vertreten
Rechtssicher auftreten

Vertretung von Personen-gesellschaften

Die Vertretung von Personengesellschaften regelt, wer im Namen der Gesellschaft rechtsverbindlich handeln darf. Sie schafft Klarheit gegenüber Geschäftspartnern und sorgt für Rechtssicherheit im Außenverhältnis.

Vertretung in der OHG

Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist grundsätzlich jeder Gesellschafter einzelvertretungsberechtigt. Das bedeutet, dass er die Gesellschaft alleine nach außen vertreten kann.

Vertretung in der KG

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) vertreten ausschließlich die Komplementäre die Gesellschaft. Sie führen die Geschäfte und haften unbeschränkt.

Vertretung in der GbR

In der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfolgt die Vertretung grundsätzlich gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter. Abweichende Regelungen können im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.

Vertretung von Personengesellschaften

Rechtssicher handeln. Gemeinsam Verantwortung tragen.

Die Vertretung von Personengesellschaften bestimmt, wer die Gesellschaft nach außen rechtswirksam vertreten darf. Sie ist gesetzlich geregelt und kann durch den Gesellschaftsvertrag konkretisiert werden. Bei der OHG ist grundsätzlich jeder Gesellschafter einzelvertretungsberechtigt. In der KG vertreten ausschließlich die Komplementäre die Gesellschaft. Kommanditisten sind von der Vertretung im Außenverhältnis ausgeschlossen. In der GbR erfolgt die Vertretung regelmäßig gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und sollten klar dokumentiert sein. Eintragungen in öffentliche Register schaffen zusätzliche Transparenz. Die Vertretungsmacht wirkt unmittelbar gegenüber Dritten. Klare Regelungen sorgen für Vertrauen, Rechtssicherheit und Stabilität im Geschäftsverkehr.

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