Zur Zwangsverwaltung der zum Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehörenden Grundstücke – betriebliche Veranlassung der Grundschulden im Fall einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung – IV R 1/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IV R 1/23

Entscheidung vom: 25.06.2025

Veröffentlicht am: 16.10.2025

Senat: IV. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog