Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG – VI R 20/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VI R 20/23

Entscheidung vom: 20.03.2025

Veröffentlicht am: 03.07.2025

Senat: VI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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