Zur Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte – I R 4/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: I R 4/21

Entscheidung vom: 03.07.2024

Veröffentlicht am: 17.10.2024

Senat: I. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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