Zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben – X R 10/20

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: X R 10/20

Entscheidung vom: 24.07.2025

Veröffentlicht am: 23.10.2025

Senat: X. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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