Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird – VI R 18/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VI R 18/22

Entscheidung vom: 20.02.2025

Veröffentlicht am: 02.05.2025

Senat: VI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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