Wirksame förmliche Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten setzt den vorherigen Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus – X R 13/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: X R 13/23

Entscheidung vom: 25.06.2024

Veröffentlicht am: 17.10.2024

Senat: X. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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