Vorläufigkeitsvermerk wegen noch unklarer Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht – X B 23/24

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: X B 23/24

Entscheidung vom: 16.01.2025

Veröffentlicht am: 30.01.2025

Senat: X. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog