Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen – XI R 6/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: XI R 6/23

Entscheidung vom: 25.09.2024

Veröffentlicht am: 20.02.2025

Senat: XI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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