Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe – V R 7/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: V R 7/22

Entscheidung vom: 18.04.2024

Veröffentlicht am: 29.08.2024

Senat: V. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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