Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude – II R 18/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: II R 18/22

Entscheidung vom: 30.10.2024

Veröffentlicht am: 06.03.2025

Senat: II. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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