Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung – VI R 29/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VI R 29/22

Entscheidung vom: 10.04.2025

Veröffentlicht am: 03.07.2025

Senat: VI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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