Rückwirkendes Ereignis – vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung – keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines “Vorkaufsrechts” – VIII R 19/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VIII R 19/23

Entscheidung vom: 21.10.2025

Veröffentlicht am: 08.01.2026

Senat: VIII. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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