Nahestehen bei Beherrschung durch eine dritte Person im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 AStG a.F. – Es wurde nur der Leitsatz zur Veröffentlichung bestimmt. – I R 38/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: I R 38/21

Entscheidung vom: 02.07.2025

Veröffentlicht am: 04.12.2025

Senat: I. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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