Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt – IV R 17/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IV R 17/22

Entscheidung vom: 20.02.2025

Veröffentlicht am: 15.05.2025

Senat: IV. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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