Keine nochmalige Einzahlung von bereits geleistetem Nennkapital im Fall einer wirtschaftlichen Neugründung – VIII R 22/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VIII R 22/22

Entscheidung vom: 25.02.2025

Veröffentlicht am: 15.05.2025

Senat: VIII. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog