Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache – V B 54/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: V B 54/23

Entscheidung vom: 18.02.2025

Veröffentlicht am: 06.03.2025

Senat: V. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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