Keine gewerbesteuerrechtliche Hebeberechtigung eines Bundeslandes für Betriebsstätte im deutschen Küstenmeer – IV R 5/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IV R 5/22

Entscheidung vom: 03.12.2024

Veröffentlicht am: 10.04.2025

Senat: IV. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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