Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt – III R 23/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: III R 23/23

Entscheidung vom: 24.07.2025

Veröffentlicht am: 13.11.2025

Senat: III. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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