Kein Rechtsmittel gegen einen Beschluss, der die Anhörungsrüge verwirft oder zurückweist – XI S 11/24

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: XI S 11/24

Entscheidung vom: 25.09.2024

Veröffentlicht am: 17.10.2024

Senat: XI. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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