Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand – IX R 25/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IX R 25/22

Entscheidung vom: 14.01.2025

Veröffentlicht am: 06.03.2025

Senat: IX. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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