Grundsätzliche Bedeutung: Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft – IX B 85/24

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IX B 85/24

Entscheidung vom: 28.02.2025

Veröffentlicht am: 20.03.2025

Senat: IX. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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