Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II – X R 26/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: X R 26/22

Entscheidung vom: 27.11.2024

Veröffentlicht am: 03.04.2025

Senat: X. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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