Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort – VI R 7/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VI R 7/22

Entscheidung vom: 24.10.2024

Veröffentlicht am: 30.01.2025

Senat: VI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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