Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle – VII R 27/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VII R 27/21

Entscheidung vom: 06.08.2024

Veröffentlicht am: 31.10.2024

Senat: VII. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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