Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung – II R 50/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: II R 50/22

Entscheidung vom: 11.12.2024

Veröffentlicht am: 02.05.2025

Senat: II. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog