Erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – VIII R 26/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VIII R 26/21

Entscheidung vom: 19.11.2024

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Senat: VIII. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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