Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Anwendung der Begründungserleichterung des § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO auch bei Zurückverweisung – XI S 6/24
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI S 6/24
Entscheidung vom: 04.09.2024
Veröffentlicht am: 26.09.2024
Senat: XI. Senat
Veröffentlichungsart: NV
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
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