Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStG – IX R 38/21
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 38/21
Entscheidung vom: 16.04.2024
Veröffentlicht am: 16.08.2024
Senat: IX. Senat
Veröffentlichungsart: V
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
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