Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einer Anhörungsrüge – In einer Anhörungsrüge ist die Rüge des Entzugs des gesetzlichen Richters unstatthaft – Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen – Die Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt – V S 9/22
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V S 9/22
Entscheidung vom: 23.06.2023
Veröffentlicht am: 02.07.2026
Senat: V. Senat
Veröffentlichungsart: NV
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
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