Keine Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss ohne Beschwerdezulassung – IX B 112/22
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX B 112/22
Entscheidung vom: 08.08.2023
Veröffentlicht am: 20.06.2025
Senat: IX. Senat
Veröffentlichungsart: NV
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
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