Gehörsverletzung durch Nichtoffenbarung der vom FG für eine Schätzung herangezogenen Erkenntnisse aus ähnlichen Fällen – X B 88/18
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X B 88/18
Entscheidung vom: 12.11.2018
Veröffentlicht am: 19.03.2026
Senat: X. Senat
Veröffentlichungsart: NV
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
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