Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen im Drittstaatenfall – I R 41/20

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: I R 41/20

Entscheidung vom: 24.04.2024

Veröffentlicht am: 29.08.2024

Senat: I. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog