Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell – III R 41/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: III R 41/22

Entscheidung vom: 11.07.2024

Veröffentlicht am: 10.10.2024

Senat: III. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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