Hemmung der Verjährung durch Abgabe einer Feststellungserklärung nach Ergehen eines Schätzbescheids unter Vorbehalt der Nachprüfung – IV R 9/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IV R 9/22

Entscheidung vom: 07.08.2024

Veröffentlicht am: 14.11.2024

Senat: IV. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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