Keine vGA wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie – VIII R 4/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VIII R 4/21

Entscheidung vom: 01.10.2024

Veröffentlicht am: 05.12.2024

Senat: VIII. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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