Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung; kein Ausgleich von Gewinnen des Rückwirkungszeitraums mit einem Verlustrücktrag – X R 32/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: X R 32/21

Entscheidung vom: 13.03.2024

Veröffentlicht am: 19.12.2024

Senat: X. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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