Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge – VI R 21/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VI R 21/22

Entscheidung vom: 20.11.2024

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Senat: VI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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