Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen – VI R 1/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VI R 1/23

Entscheidung vom: 21.11.2024

Veröffentlicht am: 30.01.2025

Senat: VI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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