Entgelt für die drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens – VIII R 7/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VIII R 7/23

Entscheidung vom: 22.10.2024

Veröffentlicht am: 06.02.2025

Senat: VIII. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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