Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Gehörsverstoß im Zusammenhang mit der Feststellung ausländischen Rechts – IV B 35/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IV B 35/23

Entscheidung vom: 14.05.2024

Veröffentlicht am: 27.02.2025

Senat: IV. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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