Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien – I R 3/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: I R 3/21

Entscheidung vom: 13.11.2024

Veröffentlicht am: 27.03.2025

Senat: I. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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