Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG – I R 21/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: I R 21/22

Entscheidung vom: 27.11.2024

Veröffentlicht am: 24.04.2025

Senat: I. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog