Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.05.2025 IV R 40/22 – Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung – IV R 9/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IV R 9/23

Entscheidung vom: 08.05.2025

Veröffentlicht am: 10.07.2025

Senat: IV. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog