Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften – IV R 40/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IV R 40/22

Entscheidung vom: 08.05.2025

Veröffentlicht am: 10.07.2025

Senat: IV. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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